Helmstedt, 23.12.2024 - Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in der Europäischen Union. Sie wird eingeführt, damit Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können. Dies ist ein wichtiger Baustein zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Textilien. Die Deutsche Kleiderstiftung begrüßt grundsätzlich die aktuelle Entwicklung.
In Deutschland werden die von privaten Haushalten aussortierten Kleidungsstücke und Schuhe vor allem über Altkleidercontainer, gemeinnützige und gewerbliche Altkleidersammlungen oder der Abgabe in sozialen Einrichtungen, Sozialkaufhäusern und Charity Shops erfasst. Dieses System ist schon lange etabliert und wird von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert.
So erreicht Deutschland bereits heute eine Erfassungsquote von ca. 64 Prozent. Die in diesem System erfassten Textilien werden in einem aufwendigen Prozess sortiert und entweder einer Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung oder einem Recycling (z.B. als Material für Putzlappen oder Dämmstoffe) zugeführt. Mit diesem System wird heute eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von mehr als 90 Prozent erreicht.
Für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ändert sich durch die Getrenntsammlung also zunächst nichts.
Stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien sind weiterhin über die Restmülltonne zu entsorgen. Nicht für eine würdige humanitäre Hilfe geeignete Bekleidung bitten wir in die örtlichen Altkleidercontainer zu entsorgen. Die Deutsche Kleiderstiftung ist eine Hilfsorganisation und betreibt kein Recycling.
Die versandkostenfreie Paketspende der Deutschen Kleiderstiftung bietet die zeitgemäße Möglichkeit, bereits zuhause zwischen Spende und Entsorgung zu unterscheiden. Gleiches gilt für die Abgabe in einem unserer Charity Shops. Die nachhaltigste Nutzung wird stets dann erreicht, wenn sich Mitmenschen an der für einen guten Zweck gespendeten Bekleidung erfreuen.