Berlin, 27.03.2026 - Mit der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien hat das Bundesumweltministerium den Gesetzgebungsprozess für ein neues Textilgesetz gestartet. Vorgestellt wurden die Eckpunkte auf Einladung vom Dachverband FairWertung e.V. durch Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) im Rahmen eines Besuchs im CharityLab der Deutschen Kleiderstiftung in Berlin-Adlershof.
Bei einer Führung vor Ort konnte sich der Minister ein unmittelbares Bild von der praktischen Arbeit der Sammlung und Sortierung von Alttextilien machen. Dabei wurden auch die wachsenden Herausforderungen deutlich, mit denen gemeinnützige Akteure konfrontiert sind – insbesondere durch steigende Mengen und sinkende Qualitäten von Textilien.
Die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien ist Teil eines Maßnahmenpakets, um mehr Nachhaltigkeit und Kreislaufführung im Textilsektor zu erreichen. So gilt zum Beispiel ab dem 19. Juli durch die Ökodesignverordnung ein EU-weites Vernichtungsverbot für bestimmte unverkaufte Kleidung und Schuhe.
Die erweiterte Herstellerverantwortung schafft zudem eine dringend notwendige Perspektive für die Sammlung von Alttextilien. Wenn sie zügig und wirksam umgesetzt wird, können Hilfsorganisationen wie die Kleiderstiftung ihren gesellschaftlichen Auftrag auch künftig erfüllen.
Der Dachverband FairWertung und die Deutsche Kleiderstiftung werden sich aktiv in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen. Ziel ist es, ökologische, soziale und praktische Anforderungen gleichermaßen zu berücksichtigen und tragfähige Lösungen für die Zukunft der Textilsammlung zu gestalten.
